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Urlaubsabgeltung bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Freitag, 5. Juni 2009 | Autor: Dederich

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof nunmehr entschieden, dass der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Urlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. März 2009, Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor in der Sache Schultz-Hoff am 20. Januar 2009 (Az. C-350/06 und C-520/06) entschieden, dass Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2003/88/EG einer einzelstaatlichen Vorschrift entgegensteht, nach der Urlaubsabgeltungsansprüche verfallen würden, wenn wegen Krankheit der Jahresurlaub nicht in Anspruch genommen werden konnte.

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